Ablauf

Gesetzlich, privat oder über die Beihilfe krankenversichert?

Eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung geschieht nach klaren und einheitlichen Vorgaben, die unten genau erläutert sind.

Die Rahmenbedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung im Rahmen der privaten Krankenversicherung sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Bitte klären Sie die Modalitäten für eine Psychotherapie mit Ihrer privaten KV im Vorfeld.

 

Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten für die Psychotherapie - im Allgemeinen etwa 50 Prozent. Dafür müssen die Versicherten einen Antrag stellen. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren der Beihilfe lehnt sich im Wesentlichen an die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung an.

 

Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung:

Sprechstunde
Wenn Sie sich für eine Therapie interessieren, vereinbaren Sie zunächst einen Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde. Innerhalb von max. drei Sprechstundenterminen wird festgestellt, inwieweit psychotherapeutische Methoden hilfreich für Ihre individuelle Problemstellung sein können. Ebenso dienen die Sprechstunden der Beratung, Information oder auch der Diagnosestellung, mit entsprechenden Behandlungsempfehlungen.

Akutbehandlung

Bei aktuellen Lebenskrisen kann eine psychotherapeutische Akutbehandlung notwendig bzw. ausreichend sein. Sie umfasst max. 12 Sitzungen. Die darin angewandten psychotherapeutischen Interventionen dienen ausschließlich der Entlastung und Stabilisierung. Die Akutbehandlung unterscheidet sich damit von der eigentlichen, meist umfassenderen Psychotherapie (Richtlinienpsychotherapie).

Richtlinienpsychotherapie

Im Rahmen einer Richtlinienpsychotherapie werden nachhaltig positive Veränderungen im Erleben und Verhalten angestrebt und dabei sowohl prädisponierende, auslösende und aufrechterhaltende Problemfaktoren berücksichtigt. Sollten Sie sich für eine psychotherapeutische Behandlung entscheiden, dienen die ersten 2-4 Sitzungen (Probatorik) der ausführlichen diagnostischen Abklärung und Therapievorbereitung. Ziel dieser probatorischen Sitzungen ist es, ein gemeinsames Verständnis für Ihr Problem zu erlangen, sowie Ziele und Veränderungsperspektiven zu entwickeln. Sie bilden damit die Grundlage für die weitere Therapie, die bei der Krankenkasse beantragt werden muss.

Die Dauer der Psychotherapie richtet sich nach der Komplexität der Problematik. Folgende Kontingente stehen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung: Kurzzeittherapie - 12 bzw. 24 Sitzungen; Langzeittherapie - 60 bzw. 80 Sitzungen.
Die einzelnen Sitzungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten und finden einmal wöchentlich statt. Es besteht je nach individueller Situation jedoch auch die Möglichkeit, mehrere Sitzungen zusammenzufassen oder in höherer bzw. niedrigerer Therapiefrequenz zu arbeiten.